• Förderung der Jugendarbeit
    Förderung der Jugendarbeit

    Wir beraten und unterstützen in inhaltlichen, organisatorischen und finanziellen Fragen und organisieren Veranstaltungen und Seminare für Kinder, Jugendliche und MitarbeiterInnen in der Jugendarbeit.

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  • Gerätevermietung
    Gerätevermietung

    Der Kreisjugendring Bad Kissingen bzw. die Kommunalen Jugendarbeit Bad Kissingen besitzt einen Geräte- und Materialpool.

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  • Zuschüsse für Jugendendarbeit
    Zuschüsse für Jugendendarbeit

    Zuschüsse können alle Jugendgruppen, Jugendverbände und Jugendorganisationen bekommen, die im Landkreis Bad Kissingen ansässig sind.

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Wichtiges zum Verleih

Wie ausleihen?

Verleihanfragen per E-Mail
oder via Telefon.

Bei Fragen rufen Sie uns gerne an: 

0971/801-7010

 

An fehlender Ausrüstung sollte weder ein Zeltlager, noch ein Spielfest oder eine Fortbildungsveranstaltung scheitern!

Da die Anschaffung der notwendigen Geräte und Materialien für einzelne Vereine oder Verbände oftmals zu teuer und unrentabel ist, hat der Kreisjugendring Bad Kissingen zusammen mit der Kommunalen Jugendarbeit Bad Kissingen einen Geräte- und Materialpool aufgebaut. Hier können Sie die Geräte, die Sie für Ihre Maßnahmen brauchen, mieten oder z.T. unentgeltlich ausleihen (siehe Gebühren).

Da wir unseren Materialpool kontinuierlich in einem guten Zustand halten möchten, ist hier Ihre Mithilfe erforderlich:
Bitte melden Sie uns umgehend Schäden an den Geräten und nehmen Sie sich die Zeit, die Geräte vor der Rückgabe zu säubern. Weiterhin bitten wir -insbesondere auch im Interesse der Nachmieter- um strikte Einhaltung der vertraglich festgelegten Leihzeiten!
Die Hinweise in den jeweiligen Leihverträgen sind verbindlich und werden von uns nach erfolgter Unterschrift als bekannt vorausgesetzt (...denn schließlich sollte ja auch jede/r wissen, was er/sie unterschreibt, oder?!).

Noch ein wichtiger Hinweis: wir verleihen an Jugendverbände, Jugendorganisationen, Vereine, Kindergärten/ Krippen/ Horte, Gemeinden, Schulen, Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Ein Verleih unserer Materialien an Handel, Gewerbe oder Privatpersonen ist nicht möglich!

Umsatzsteuerpflicht ab 2023: wird ein Verleihgegenstand für eine Jugendhilfeleistung entliehen, ist der Verleihvorgang von der Umsatzsteuer befreit und es fällt lediglich der Netto-Preis an. Dient der Zweck des Verleihvorganges nicht der Erfüllung einer Jugendhilfeleistung nach § 2 Abs. 2 SGB VIII ist auf den Entleihvorgang Umsatzsteuer zu entrichten. Es fallen zum Nettopreis dann zuzügliche 19 % Umsatzsteuer an. ACHTUNG: in der zum Download bereitgestellten Gebührenordnung werden lediglich Netto-Preise ausgewiesen. Eine Hilfestellung, ob auf euren Verleihvorgang Umsatzsteuer zu zahlen ist, oder nicht findet ihr hier: Gebührenordnung inkl. Fallbespiele. Bei Fragen meldet euch jederzeit in der KJR Geschäftsstelle.

 

Was können Sie beim KJR ausleihen?

Kleinbusse:

 Ford Transit Diesel - langer Radstand 9-Sitzer (1x)

Bus Webseite

Ford Transit Diesel - langer Radstand
9-Sitzer (1x)

ford999

Ford Transit Diesel - langer Radstand
6-Sitzer mit großer Ladefläche (1x)

Bus JR 899

 

Groß-Spielgeräte:

 Hüpfhaus
6 x 7 x 5 m

Huepfhaus

 Regenbogen-Hüpfburg
6 x 7,3 x 4 m

IMG 0959

Soft-Mountain
9,6 x 9,6 m

Soft Mountain b

Malediven Riesenrutsche
6 x 6,5 x 8,5 m

malediven

Spielmobil - Anhänger

Spielmobil 2

 

 

Zelte:

- Großzelte - 6 x 6 m

Buttonmaschinen:

- Buttonmaschine - 25mm
- Buttonmaschine - 43mm
- Buttonmaschine - 55mm
- Ruck-Zuck-Buttons - 56mm

Kostenpflichtiges Material:

- Hockerkocher
- Kaffeemaschinen
- GPS-Geräte - eTrex H
- Beamer
- Moderationskoffer
- Voice Maker
- Biertischgarnituren
- Selphy-Drucker
- Musikanlage (LD Systems MAUI 28 G2)

 

VERSICHERUNG FÜR DIENSTFAHRTEN

Ihr leiht euch ein Fahrzeug beim KJR? - Dann benötigt ihr eine Versicherung!

 Die Dienstfahrtversicherung bei der Bernhard Assekuranz kann ab sofort vom Entleiher selbst und ganz einfach online abgeschlossen werden!!!
Weitere Infos sowie der direkte Link zum Online-Abschluss findet ihr rechts im Info-Kasten!

Eure Vorteile sind:

→ direkter Abschluss der Versicherung nach Erhalt des Leihvertrags der ENTLEIHER
     unterschreibt den Vertrag UND schließt die Versicherung ab
→ der/die ABHOLER des Busses sparen sich Telefonate, Rückfragen, etc. bei der Übernahme
     in der Geschäftsstelle ihr zahlt beim KJR die Unkostenbeteiligung des Busses, die
     Bernhard Assekuranz bucht bei euch die Versicherung ab.

Bitte beachten:

Die Versicherung muss spätestens 1 Tag vor der Ausleihe abgeschlossen werden!
Ein Versicherungsabschluss am Tag der Ausleihe ist nicht möglich.