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Höhere "Freizeitenzuschüsse" für JULEICA-Inhaber |
Ab 2010 gibt es vom KJR bei der Berechnung von „Freizeiten-Zuschüssen“ (Zuschusstitel 3.a der KJR-Zuschussrichtlinien) für Jugendleiterinnen und Jugendleitern, die eine gültige JULEICA besitzen, einen um 100 % höherer Zuschuss (also 5,-- €/Tag). Dies wurde bei der Herbstvollversammlung des Kreisjugendrings am 25.11.2009 beschlossen.
Die Vollversammlung folgte mit diesem Beschluss einer Empfehlung des Bayer. Jugendrings, der durch eine höhere Förderung der JULEICA-Inhaber/innen die Attraktivität der Karte steigern möchte.
Um die Voraussetzungen für den Erhalt der „attraktiven“ JULEICA zu erfüllen, werden mehr Jugendleiterinnen und Jugendleiter die erforderlichen qualifizierenden Jugendleiterschulungen besuchen. Durch diese Schulungen erhalten die Jugendleiter/innen eine fundierte Grundausbildung, die wiederum eine höhere Qualität der von den JULEICA-Inhaberinnen und –Inhabern mitbetreuten Freizeitmaßnahmen zur Folge hat. |