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Neuer Fristentermin bei Zuschussanträgen für "Materialanschaffungen" |
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Die Vollversammlung des Kreisjugendrings Bad Kissingen hat bei ihrer letzten Sitzung am 25.11.2009 beschlossen, dass ab 2010 der „Stichtag 15.11.“ (Fristentermin) für die Einreichung der Anträge auf „Förderung von Sachaufwendungen und Arbeitsmaterialien für die Jugendarbeit“ auf den 01.10. des Haushaltsjahres vorverlegt wird.
Begründung: Durch die Vorverlegung des Fristentermins auf den 01.10. wird es der KJR-Vorstandschaft und der Geschäftsstelle möglich, bei der Erstellung des Haushaltsplanes für das Folgejahr im Bereich „Materialzuschüsse“ exaktere Haushaltsansätze zu machen. Die Ergebnisse der Finanzausschusssitzung, in der der Bereich „Materialzuschüsse“ behandelt wird, stehen beim neuen Stichtag 01.10. bereits im Oktober fest und können somit mit ihren Auswirkungen im Haushaltsplan für das Folgejahr berücksichtigt werden, weil dieser Haushaltsplan erst Anfang November erstellt wird.
Außerdem könnte bei problematischen Ergebnissen der Finanzausschusssitzung (die zur Verfügung stehenden Zuschussgelder für die „Förderung von Sachaufwendungen und Arbeitsmaterialien“ reichen nicht) noch rechtzeitig ein Antrag an den Landkreis Bad Kissingen gestellt werden, in dem eine gut begründete Erhöhung des Pauschalzuschusses an den KJR für das Folgejahr im Haushaltsplan des Landkreises beantragt wird.
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