Wer kann Zuschüsse bekommen? Zuschüsse können alle Jugendgruppen, Jugendverbände und Jugendorganisationen bekommen, die im Landkreis Bad Kissingen ansässig sind. Antragsberechtigt beim KJR sind also nicht die Vereine (als Erwachsenen – oder Gesamtorganisation), sondern deren Jugendabteilungen, z.B. Schützenjugend, Bläserjugend, Sportjugend u.s.w. Um welche Summe geht es? Der Kreisjugendring bekommt im Jahr 2010 vom Landkreis Bad Kissingen € 81.000,-- zur Erfüllung seiner Aufgaben. Von diesen werden ca. € 70.000,-- direkt an die Jugendgruppen/Verbände für deren Maßnahmen und Anschaffungen ausgezahlt. Zusätzlich verwaltet der KJR 20.000,-- € an Sportfördermittel des Landkreises Bad Kissingen, die zweckgebunden für die Förderung von Anschaffungen im Sportbereich eingesetzt werden müssen. Was wird alles bezuschusst? Was genau bezuschusst wird, die Zuschusshöhe und die Zuschussmodalitäten diskutiert und beschließt die Vollversammlung des KJR ( siehe Übersicht). Die Fördermodalitäten sowie das Antragsverfahren werden in den Zuschussrichtlinien beschrieben. Für Fragen aller Art steht Ihnen unser Geschäftsführer gerne zur Verfügung!  Zuschussrichtlinien Antrag Teilnehmerliste
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