Offizielle Überreichung des Zertifikats „Familienfreundliche Gaststätte im Landkreis Bad Kissingen“ am 25.07.2006 um 15.00 Uhr im Großen Sitzungssaal im Landratsamt Bad Kissingen  Folgende Gastronomiebetriebe, die die genannten Voraussetzungen erfüllt haben, wurden am Dienstag, den 25.07.2006 um 15.00 Uhr im Großen Sitzungssaal des Landratsamtes Bad Kissingen durch Landrat Thomas Bold, in Anwesenheit des BHG-Kreisvorsitzenden Heinz Stempfle, dem Leiter der Tourist-Info Rhön Geerd Müller und Mitgliedern des KJR-Vorstands und des Projekt-Arbeitskreises als
„Familienfreundliche Gaststätte im Landkreis Bad Kissingen“ ausgezeichnet: 1.Der „Würzburger Hof“ in der Sonnenstr. 35 in Wildflecken 2.Der „Hotel-Gasthof Nöth“ in der Morlesauer Str. 3 und 6 in Hammelburg-Morlesau 3.Das „Hotel-Restaurant Zur Mühle“ in der Ernst-Putz-Str. 17 in Bad Brückenau 4.Der „Landgasthof Zum Weißen Rössl“ in der Von-Henneberg-Str. 15 in Stralsbach 5.Die „Jägersmühle“ in der Schulgasse 30 in Hammelburg-Obererthal; kein NB 6.Das „Restaurant und Cafe Salinenblick“ in der Au 50 in Bad Kissingen 7.Der „Gasthof Rhönperle“, Zum Schmelzhof 32 in Kothen 8.Das „Hotel Ullrich“ August-Ullrich-Str. 40 – 42 in Elfershausen 9.Das „Gasthaus Zur Traube“, St.-Ullrich-Str. 9 in KG-Poppenroth; kein NB 10.Das “Hotel-Restaurant Schloss Saaleck”, Saaleckstr. 1 in Hammelburg 11.Das „Gasthaus Adler“, Hauptstr. 17 in Langendorf 12.Der „Klostergasthof Maria Bildhausen“ in Münnerstadt-Bildhausen 13.Das „Gasthaus Adler“, Grabfeldstr. 4 in Großwenkheim; kein NB 14.Der „Landgasthof Zum Hirschen“, Raiffeisenstr. 2 in Ebenhausen; kein NB 15.Das „KissSalis Bistro und Restaurant“, Heiligenfelderallee 16 in KG; kein NB 16.Das „Rhönstübchen GbR Restaurant im Staatsbad Bad Brückenau“, Wernarzerstr. 1 in Bad Brückenau; kein NB 17.Der „Gasthof Zum Stern“, Obererthalerstr. 23 in HAB-Obererthal; kein NB 18.„Brasserie“, Obere Marktstr. 12 in Bad Kissingen; kein NB NB = Nichtraucherbereich Gastronomiebetriebe, die in der Zukunft diese Auszeichnung „Familienfreundliche Gaststätte im Landkreis Bad Kissingen“ bekommen möchten, können jederzeit die Bewerbungsunterlagen beim KJR-Bad Kissingen anfordern. < Vorgeschichte: Die Vollversammlung des Kreisjugendrings Bad Kissingen diskutierte im Rahmen ihres Frühjahrstreffen 2005 das Thema „kinder-, jugend- und familienfreundlicher Landkreis Bad Kissingen; Bestandsaufnahme und Verbesserungsmöglichkeiten“. Die Vollversammlung beschloss damals die Einrichtung eines Arbeitskreises „Familienfreundlicher Landkreis“ in dem Gudrun Hammelmann (Wanderjugend im Rhönklub), Thomas Reuter (KJR-Vorstandsmitglied und Kreisbläserjugend), Michael Meindl (Schützenjugend) und der KJR-Geschäftsführer Martin Pfeuffer von Anfang an mitarbeiteten. Vom Arbeitskreis wurde die „Famlienfreundliche Gaststätte“ als ein wichtiger und umsetzbarer Schritt in Richtung familienfreundlicher Landkreis gesehen. Auslöser für die Behandlung dieses Themas waren die in den KJR-Vorstand eingebrachten Erfahrungen von Familien, die diese gemacht hatten, wenn es um die Suche nach einer familienfreundlichen Gaststätte geht, in denen Kinder wirklich willkommen sind. Diese Frage und natürlich auch das Wissen über eine kinderfreundliche Ausstattung/Einrichtung, kindgerechte Serviceleistungen/ Beschäftigungsangebote und ein kostengünstiges und attraktives Speisen- und Getränkeangebot spielen für den Besuch einer Gaststätte bei Familien gerade mit kleineren Kindern eine große Rolle. Auch von Seiten der Landkreisverwaltung wurde diesem Thema hohe Priorität eingeräumt und Unterstützung zugesagt. In enger Zusammenarbeit mit Geerd Müller von der Tourist-Info Rhön und mit Herrn Heinz Stempfle, dem Kreisvorsitzenden des BHG (Bayer. Hotel- und Gaststättenverband), wurde im Januar 2006 ein vom Projekt-AK entworfener Bewerbungsbogen an alle Gaststätten im Landkreis Bad Kissingen geschickt. Alle am Zertifikat interessierten Betriebe hatten bis zum 23. Februar 2006 die Möglichkeit, sich anhand dieses „Bewerbungsbogens“ und eines „Kriterienkatalogs“ um die Auszeichnung als „Familienfreundliche Gaststätte im Landkreis Bad Kissingen“ zu bewerben. Mit der Teilnahme am Wettbewerb verpflichteten sich die Teilnehmer, die im Fragebogen angegebenen Angebotsstandarts über einen Zeitraum von drei Jahren zu halten. Diese Verpflichtung kann aber jederzeit durch eine schriftliche Mitteilung an den Kreisjugendring gekündigt werden. Außerdem erklärten sich die Bewerber damit einverstanden, dass die Auszeichnung als Familienfreundlicher Betrieb regelmäßig nach drei Jahren überprüft wird und dass die Bewertungskommision die Berechtigung hat, Stichproben und Plausibilitätskontrollen vor Ort nach dem Zufallsprinzip durchzuführen. Sofern eine Kontrolle ergibt, dass das Qualitätssiegel zu Unrecht geführt wird, kann die Kommision die weitere Nutzung des Schildes und anderer Werbematerialien untersagen. Alle Bewerber, die eine vom AK festgelegte Mindestpunktzahl auf dem Kriterien-/Fragebogen erreicht hatten, wurden im Laufe der letzten Monate von den Mitgliedern unseres Projekt-AK’s besucht. Diese überprüften vor Ort die auf dem Bewertungsbogen gemachten Angaben auf ihre Richtigkeit und machten sich ein Bild über die Kinder- und Familienfreundlichkeit der Gaststätten. Alle Bewerberbetriebe, die die vom Projekt-AK festgelegte Mindestpunktzahl auf dem Kriterienkatalog erfüllt haben, mussten zusätzlich (um die Auszeichnung erhalten zu können), eine Verpflichtungserklärung unterschreiben, in der einige vom Projekt-Ausschuss festgelegte „Muss-Bestimmungen“ festgelegt waren (siehe Verpflichtungserklärung). Ursprünglich bestand im Projekt–AK Einigkeit darüber, dass ein Gastronomiebetrieb grundsätzlich das Zertifikat nicht bekommen kann, wenn es in der Gaststätte keinen eigenen Nichtraucherbereich gibt. Da es einige Gaststätten im Landkreis Bad Kissingen gibt, die zwar nicht über einen eigenen Nichtraucherbereich verfügen (weil sie zum Teil nur einen Gastraum haben), die aber ansonsten sehr viele Kriterien der Kinder- und Familienfreundlichkeit erfüllen, entschloss sich der Projekt-AK dazu, dass auch diesen Gaststätten die Auszeichnung überreicht werden kann, wenn sie ansonsten sehr viele familienfreundliche Kriterien (z.B. wunderbare kindgerechte Außenanlagen) erfüllen. In allen Veröffentlichungen, die vom KJR gemacht werden, soll jedoch bei diesen Gaststätten ein Vermerk „kein eigener Nichtraucherbereich“ gemacht werden. Der Projekt-Ausschuss ist sich im Klaren darüber, dass ihm diese Entscheidung viel Kritik einbringen wird. Da sich die Politik in letzter Zeit jedoch verstärkt Gedanken darüber macht, ein generelles Rauchverbot in allen öffentlichen Gaststätten per Gesetz einzuführen, hat sich das Problem in absehbarer Zeit vielleicht (hoffentlich) selbst erledigt.
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