Die JULEICA - Eine wirklich tolle Sache Die Jugendleiter/in-Card (JULEICA) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche MitarbeiterInnen in der Jugendarbeit. Sie dient einersets als Legitimation z.B. kann man sich mit ihr gegenüber öffenlichen Stellen ausweisen. Andererseits dient sie auch als Qualifikationsnachweis. Zusätzlich sind mit dem Besitz der Juleica auch private Vergünstigungen verbunden. Damit wird von den Stellen, die die Vergünstigungen gewähren, die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement der InhaberInnen zum Ausdruck gebracht. Man hat also auch mal was von seinem Ehrenamt!!! Qualifikation der InhaberInnen Die Juleica bürgt für Qualität. JedeR Juleica-InhaberIn hat eine Ausbildung nach festgeschriebenen Standarts absolviert. So müssen sich in Bayern alle Juleica-Inhaber im Rahmen einer Grundlagenschulung mindestens 30 Stunden (40 Unterrichtseinheiten) lang mit Gruppenpädagogik, Aufsichtspflicht, Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen, Methoden und vielen anderen Themenbereichen beschäftigt haben. Eine 1.Hilfe-Ausbildung kommt noch dazu. Als Eltern kann man also seine Kinder viel beruhigter an Angeboten der Jugendarbeit teilnehmen lassen, wenn dort die Betreuer die JULEICA besitzen. Öffentliche Anerkennung - bundesweite Vergünstigungen für die InhaberInnen JugendleiterInnen engagieren sich ehrenamtlich. Für ihre Tätigkeit erhalten sie i.d.R. keinen Cent. Als kleines Dankeschön für ihr Engagement sind daher mit der Juleica auch viele Vergünstigungen und andere Formen der Anerkennung verbunden. Welche es vor Ort gibt, ist regional sehr unterschiedlich. Die Palette der Vergünstigungen reicht vom kostenlosen Eintritt ins Schwimmbad bis hin zu Ermäßigungen beim Kino-Besuch. In der KJR-Geschäftsstelle kann man telefonisch oder per Mail einen Flyer anfordern, in dem Die Vergünstigungen aufgeführt sind, die im Landkreis Bad Kissingen gewährt weden. Unter www.juleica.de können die in allen Regionen und Bundesländern gewährten Vergünstigungen eingesehen werden. Voraussetzungen/Beantragung Um in Bayern die Juleica beantragen zu können, musst du die folgenden Bedingungen erfüllen: - du musst mindestens 16 Jahre alt sein
- du musst dauerhaft (also nicht nur kurfristig) bei einem anerkannten Träger der Jugendarbeit als JugendleiterIn tätig sein
- du musst eine gültige Erste-Hilfe-Bescheinigung (12 Zeitstunden entsprechend 16 Schulungseinheiten) vorweisen, deren Absolvierung nicht länger als 3 Jahre zurückliegen darf
- du musst eine mindestens 34 stündige Ausbildung (34 Zeitstunden, die 45 Schulungseinheiten entsprechen und inkl. Praxisbegleitung) mit den dafür festgelegten Inhalten absolviert haben
Wenn du alle diese Bedingungen erfüllst, geht es so weiter: Der/die Jugendleiter/in muss sich unter www.Juleica.de registrieren lassen und einen Antrag auf Ausstellung der JULEICA stellen. Zusätzlich muss ein Foto im JPG-Format (mind. 150 kb - max. 2 MB) eingefügt werden. Dieses darf nur das Gesicht des Antragstellers/der Antragstellerin zeigen. Dann wird der Antrag an den eigenen Dachverband (Freier Träger) weitergeleitet (z. B. BDKJ, Evang. Jugend etc.). Der Verband prüft, ob der/die Jugendleiter/in die notwendige Ausbildung absolviert hat und ob der/die Jugendleiter/in in seinem/ihrem Verband ehrenamtlich tätig ist. Nach der inhaltlichen und sachlichen Prüfung wird der Antrag an den Kreisjugendring weitergeleitet. Der KJR (Öffentlicher Träger) prüft den Antrag auf Richtigkeit und Vollständigkeit, nimmt die Kontaktdaten des/der Antragstellers/Antragstellerin auf und gibt dann den Druckauftrag für die Julei-Carte. Der große Vorteil der Online-Beantragung liegt an der Schnelligkeit des Verfahrens. Außerdem kann von allen Beteiligten jederzeit eingesehen werden, in welchem Stadium sich das Antragsverfahren befindet d.h. wem der Antrag zur Zeit vorliegt. Da gerade die kleinen Jugendverbände oft nicht in der Lage sind, die geforderten Ausbildungsseminare selbst anzubieten, werden diese auch 2010 vom KJR in Kooperation mit der Bläserjugend des Nordbayerischen Muskbundes in der Musikakademie in Hammelburg angeboten. Wann und wo diese Grundlagenseminare stattfinden, kann der Jahresplanung auf dieser Homepage unter "Veranstaltungen" entnommen werden. Wo gibt´s Vergünstigungen? Die JULEICA hat in ganz Deutschland Gültigkeit! In allen Bundesländern gibt es Vergünstigungen, die jedeR InhaberIn einer Juleica in Ansruch nehmen kann. Nachfragen lohnt sich also! DIe Vergünstigungen im Landkreis Bad Kissingen werden zurzeit vom KJR Arbeitskreis Juleica überprüft!Weitere Infos auch im Internet unter: www.juleica.de | |
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